Neue EU – Regulierung PSD2 und was diese für jeden Online Kunden bedeutet

30.08.2019
Kategorien: Rund um die Sparkasse, Electronic Banking
Autor: Jürgen Schugg Avatar für Jürgen Schugg

Frau mit Tablet
Ab dem 14.09. gibt es wichtige Neuerung in Ihrem Online-Banking.

Liebe Leserinnen und Leser,

ab 14.09.2019 verändert die neue EU-Vorgabe einige Funktionen im Online-Banking und Online-Shopping. Dabei steht die verpflichtende Nutzung der Starken Kundenauthentifizierung (Nutzung zwei der drei Kategorien Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. Mobiltelefon) und biometrische Merkmale (z.B. Fingerabdruck) im Vordergrund.

Die wichtigeste Info für Sie vorweg:
Alle unsere angebotenen Sicherungsverfahren für Ihr Online-Banking entsprechen diesen Vorgaben bereits.

Neben der starken Authentifizierung regelt die neue Richtlinie aber auch den eigenen Zugang, den Zugang durch Dritte und Ausnahmen der Kundenauthentifizierung.

TAN-Eingabe, keine TAN-Eingabe, TAN-Eingabe, …

Wieso ist nicht immer eine TAN notwendig? 

Weil es künftig darauf ankommt.

Zuerst gibt es eine neue TAN-Eingabe. Um sicherzustellen, dass auch Sie der rechtmäßige Nutzer im Online-Banking sind und Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht gestohlen wurden, wird immer nach 90 Tagen bereits beim Log-in-Vorgang eine TAN-Eingabe notwendig, so dass Sie spätestens im Dezember 2019 erstmalig damit rechnen müssen.

Eine TAN für einen Zahlungsauftrag ist in Zukunft nicht immer notwendig. Mit der Umstellung am 14.09. sind verschiedene TAN-freie Funktionen voreingestellt, z.B.  eine Zahlung an sich selbst bei einem Übertrag von Geldmarktkonto auf das eigene Girokonto.

Aber auch Zahlungen an bekannte Empfänger können ohne TAN durchgeführt werden. Dies könnte z.B. bei Zahlungen zwischen Lebenspartner mit verschiedenen Kontoverbindungen nützlich sein. Dazu muss vorab die IBAN des Empfängers in eine neue IBAN-Liste aufgenommen werden. Dies benötigt jedoch einmalig eine TAN.

Zahlungen mit KWITT  (Kleinbeträge an Freunde überweisen) sind ebenfalls weiterhin TAN-frei.

Wie bitte? Andere Leute können dank PSD2 meine Kontodaten abrufen?

Ja, aber nur nach Ihrer Bestätigung. Was ist neu? Zur Erbringung von Dienstleistungs- und Produktangeboten soll es Anbietern und Kunden noch einfacher ermöglicht werden auf Ihre Daten (Saldo, Umsätze, etc.) zuzugreifen. Wenn Sie so eine Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, dann geben Sie Ihre Zugangsdaten im Portal des Drittanbieters (z.B. Vergleichsportal) ein und bestätigen dies mit einer TAN.

Hier ist natürlich eine hohe Aufmerksamkeit ratsam. Online-Banking Zugangsdaten sollten nur auf vertrauenswürdigen Seiten eingegeben werden.  

Welche Kontrolle habe ich denn überhaupt?

Wichtig ist erst einmal zu überlegen wo man seine Online-Banking Zugangsdaten überhaupt eingibt.

Zur Unterstützung werden wir Ihnen im Online-Banking eine Übersichtseite einrichten. Hier können Sie Ihre an Drittanbieter vergebene Zugänge einsehen und ggfs. auch wieder löschen. Beziehungsweise feststellen, wer auf Ihr Konto zugegriffen hat.

Mein Tipp:

Nutzen Sie 

Multibanking

Alle Bankverbindungen in einer App
Alle Konten in einer App.

Unser Multibanking-Angebot. Hier können Sie weitere Bankverbindungen bequem und sicher bei der Sparkasse Allgäu abrufen.  

paydirekt

paydirekt
Das deutsche Online-Bezahlverfahren

Paydirekt - Das Bezahlverfahren von Banken und Sparkassen. Daten bei einem weiteren Zahlungsdienstleister sind nicht notwendig.  

Yes®

Yes® - Identitätsdienst der Sparkassen
Steuern Sie Ihre Daten selbst.

Yes® - Unser neuer Identitätsdienst (befindet sich zurzeit im Aufbau). Damit steuern Sie selbst die Übertragung ihrer persönlichen Daten an Dritte.    

Sind Sie auch bei Kreditkartenzahlungen im Internet verwirrt?

Das ist verständlich. Hier geht es hin und her. Tatsache ist, dass es schon länger eine App zur Zahlungsbestätigung gibt. Diese sollte ursprünglich ab dem 14.09.2019 verpflichtend werden, so dass auch bei Kreditkartenzahlungen eine starke Authentifizierung durchgeführt wird.

Da aktuell jedoch die Online-Shops noch erhebliche technische Anpassungen vornehmen müssen besteht die Bankenaufsicht (Bafin) im Moment noch nicht auf das Verfahren.

Es könnte jedoch sein, dass ein Online-Händler schon damit fertig ist und eine Kreditkartenzahlung nur noch mit unserer App-Bestätigung anbietet. Dann sollten Sie vorbereitet sein.

Interessant ist zudem, dass auch der Online-Händler künftig bei Kleinbeträgen bis 30€ oder wiederkehrenden Zahlungen mit identischen Beträgen auf eigenes Risiko auf eine starke Authentifizierung verzichten darf.

Mein Tipp:

Auf Secure Code (Mastercard® Identity Check™, ehemals Mastercard® Secure Code™, bzw. Visa Secure, ehemals Verified by Visa) umstellen und die Zugangsdaten griffbereit halten. 

Update für Ihr Online-Banking

Weitere Informationen zu den Änderungen im Rahmen von PSD2 finden Sie auch in unserer Internet-Filiale

Ihr Jürgen Schugg

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