Starke Fördermittel vom Staat fürs Eigenheim

25.05.2020
Kategorien: Rund um die Sparkasse, Immobilie
Autor: Richard Brechter Avatar für Richard Brechter

Haus aus Meterstab
Die aktuellen Förderungen lohnen sich!

Liebe Leserinnen und Leser,

noch für dieses Jahr können in Bayern Baukindergeld und Eigenheimzulage beantragt werden. Die Zuschüsse und weitere günstige Förderkredite der KfW helfen Menschen im Freistaat dabei, ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen.

Was bringen die Zuschüsse?

Das Baukindergeld von Bund und Freistaat sowie die Bayerische Eigenheimzulage können einer vierköpfigen Familie über einen Zeitraum von zehn Jahren eine Förderung von insgesamt 40.000 Euro bringen. Diese Summe wirkt sich auch angesichts des Preisniveaus für Immobilien in Bayern spürbar aus. Der Freistaat zählt zu den Bundesländern mit den meisten Anträgen für das Baukindergeld des Bundes.

Wie viel Geld gibt es konkret?

Familie mit Haus
Familien mit Kinder profitieren besonders von den Fördermöglichkeiten

Familien, die die Einkommensgrenzen einhalten und zum ersten Mal ein selbstgenutztes Eigenheim kaufen oder bauen, können zehn Jahre lang das Baukindergeld des Bundes von 1.200 Euro pro Jahr und Kind (unter 18 Jahren) bekommen. Der Freistaat stockt diese Förderung um ein Bayerisches Baukindergeld Plus in Höhe von weiteren 300 Euro pro Kind und Jahr auf.

Paar mit Umzugkartons
Die Eigenheimzulage kann auch von Alleinstehenden oder Paaren beantragt werden.

Zusätzlich gibt es die Bayerische Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro. Diese ist nicht auf Familien begrenzt, sondern kann auch von Alleinstehenden oder kinderlosen Paaren genutzt werden, wenn sie in Bayern ein Eigenheim zur Selbstnutzung bauen oder kaufen.

Für eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre, die die Einkommensgrenzen erfüllen, bedeutet das eine Förderung von 40.000 € in 10 Jahren.

Bayerische Eigenheimzulage10.000 €
Baukindergeld des Bundes - 2.400 € pro Jahr24.000 €
Bayerisches Baukindergeld Plus - 600 € pro Jahr6.000 €
Summe in 10 Jahren40.000 €

Wo liegen die Einkommensgrenzen für die Förderung?

Die Einkommensgrenzen sind vergleichsweise breit bemessen.

Für das Baukindergeld von Bund und Freistaat gilt: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Haushalt mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind kommen 15.000 Euro dazu. Bei der Bayerischen Eigenheimzulage gelten für Haushalte mit Kindern dieselben Grenzen.

Für Haushalte ohne Kind liegt die Grenze bei 50.000 Euro (Einpersonenhaushalt) bzw. 75.000 Euro (Mehrpersonenhaushalt).

Wie bekommt man die Förderung?

Das Baukindergeld des Bundes ist über die staatliche Förderbank KfW zu beantragen. Hat die KfW die Auszahlung des Baukindergelds bestätigt, kann zusätzlich das Baukindergeld Plus vom Freistaat beantragt werden. Dafür ist die Förderbank BayernLabo der Ansprechpartner. Auch hier kann der Antrag online gestellt werden. Dort kann außerdem die Bayerische Eigenheimzulage beantragt werden.

Welche Bedingungen gibt es?

Neben den Einkommensgrenzen gibt es für die Förderungen weitere Bedingungen. Zum Beispiel muss für das Baukindergeld des Bundes zwischen 1. 1. 2018 und 31. 12. 2020 der Kaufvertrag für die Immobilie unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten worden sein. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Bezug des Objekts gestellt werden. Für das Baukindergeld des Freistaats ist der Antrag ab Bezug und bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Auszahlungsbestätigung der KfW möglich.

Für die Bayerische Eigenheimzulage muss die Kaufvertragsunterzeichnung oder der Erhalt der Baugenehmigung nach dem 30. 6. 2018 erfolgen. Für den Antrag sind sechs Monate nach Bezug des Objekts Zeit. Daneben gibt es weitere Bedingungen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Wie lange gibt es die Förderung noch?

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Baukindergeld und Eigenheimzulage beantragt werden können, wenn der Kaufvertrag für die Immobilie spätestens am 31. 12. 2020 unterzeichnet wurde oder bis dahin die Baugenehmigung erhalten worden ist. Der Antrag kann bis maximal 31. 12. 2023 gestellt werden. Aber es gibt keine Garantie auf die Förderung. Wären die dafür vorgesehenen Mittel vorzeitig aufgebraucht, könnte es auch vor diesen Stichtagen keine Förderung mehr geben.

Wie sehen die Förderkredite der KfW im Neubau aus?

Baugebiet mit Kran
Zinsgünstige Kredite der KfW gibt es für den energieeffizienten Neubau.

Beim Neubau gibt es zinsgünstige Kredite der KfW im Programm „Energieeffizient Bauen“ über bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit mit attraktiven Tilgungszuschüssen. Der Tilgungszuschuss ist jeweils vom Energiestandard abhängig. Es sind Höhen von 15% beim „KfW-Effizienzhaus 55“ bis zu 25% beim höchsten Standard „KfW-Effizienzhaus 40 plus“ möglich.

Welche Möglichkeiten gibt es bei bestehenden Immobilien?

Für bestehende Objekte bietet die KfW das Programm „Energieeffizient Sanieren“ an. Wird nach Sanierung ein verbesserter Energiestandard erreicht, können ebenso pro Wohneinheit bis zu 120.000 Euro zinsgünstig finanziert werden. Tilgungszuschüsse gehen hier von 25% beim „KfW-Effizienzhaus 115“ bis zu 40% beim „KfW-Effizienzhaus 55“.

Wie komme ich an die Förderkredite?

Baufinanzierungs-Beratung
Die Berater der Sparkasse Allgäu helfen Ihnen auch bei den Förderkrediten weiter.

Die Förderkredite werden im Rahmen der Finanzierungsberatung über die Sparkasse Allgäu beantragt. Dies gilt auch für die oben nicht genannten weiteren KfW-Programme wie z.B. das „Wohneigentumsprogramm“.

Bei bestehenden Immobilien werden die Voraussetzungen für die geforderten Energiestandards im Vorfeld zur Antragstellung bei der Sparkasse Allgäu durch die Beratung des Energieberaters abgeklärt.

Weitere und detaillierte Informationen stellt die KfW auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Was gibt es noch?

Über diese Fördermöglichkeiten hinaus gibt es auch noch diverse geförderte Einzelmaßnahmen der KfW, die der Energieberater berät.

Die BayernLabo bietet ebenso verbilligte Förderkredite an. Insbesondere beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum gibt es hier attraktive Zuschüsse bis zu 30.000 Euro. Die Beratung hierfür übernehmen die Landratsämter bzw. kreisfreien Städte. Die Kriterien (Einkommen und Eigenkapital) sind dafür relativ eng gefasst und beschränken sich auf einen kleinen Berechtigtenkreis. Infos gibt es auf der Homepage der Bayernlabo.

Insgesamt betrachtet finden Familien derzeit für die Erstanschaffung und einer ggfs. folgenden energetischen Renovierung glänzende Förderungen von Bund und Freistaat Bayern vor. Die Förderungen bilden in Summe eine sehr attraktive finanzielle Unterstützung, die die Gesamtkosten einer Finanzierung erheblich schmälern können. Die Fördervoraussetzungen waren selten so gut wie im Moment und federn sicherlich einen Teil des aktuell sehr hohen Preisniveaus von Immobilien ab.

Für eine Beratung stehen Ihnen jederzeit die Baufinanzierungsspezialisten der Sparkasse Allgäu zur Verfügung!

Viel Erfolg bei Ihrem Eigenheim.

Ihr Richard Brechter

PS: Sie hätten gerne eine Preiseinschätzung Ihrer Immobilie? Dies können Sie jederzeit mit unserem S-Immo-Preisfinder machen! Ganz egal ob es dabei um Ihre aktuelle oder zukünftige Immobilie geht.

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