Ist Ihr Kassensystem schon manipulationssicher? – Fristverlängerung bis Ende März

30.11.2020
Kategorien: Rund um die Sparkasse, Electronic Banking, Firmenkunden
Autor: Jürgen Schugg Avatar für Jürgen Schugg

Liebe Leserinnen und Leser,

noch vor der Corona-Krise und den US-Wahlen waren Themen rund um die Kassensysteme in den Medien. Neben der Bonpflicht ist es eine neue gesetzliche Vorgabe, dass sämtliche Kassen manipulationssicher sein müssen.

Manipulationssichere Kasse durch TSE
Haben Sie eine Kasse in Betrieb? Dann sollte Ihnen "TSE" am besten schon ein Begriff sein.

Die eigentliche „Nichtbeanstandungs-Frist“ lief bis Ende September 2020. In elf Bundesländern, unter anderem auch Bayern, soll diese jetzt bis Ende März verlängert werden. Eine Regelung auf Bundesebene wurde vom Bundesfinanzministerium abgelehnt. Wichtig zu wissen: Die Fristverlängerung bedeutet nur, dass es aktuell ausreicht, nachweisen zu können, dass eine verbindliche Bestellung bzw. ein Auftrag zur Umrüstung der Kasse mit einer TSE bereits erteilt wurde.

Doch was bedeutet es denn genau ein „manipulationssicheres Kassensystem“ bzw. eine Kasse mit TSE zu haben?

Zunächst einmal: TSE ist die Abkürzung für "zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung".   

Diese Sicherheitseinrichtung sorgt dafür, dass die vom Kassensystem aufgezeichneten Daten vollständig und korrekt an die Finanzbehörden übermittelt werden. Es handelt sich demnach vereinfacht um ein elektronisches Aufzeichnungssystem, welches eben manipulationssicher ist.

Über das Sicherheitsmodul werden beliebige Daten mit einer Nummerierung, Zeitinformation und elektronischer Signatur versehen und im Speichermedium der TSE gesichert. Auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörden können diese in einer Datei zusammengefasst und exportiert werden.

Wer ist von dieser Umrüstung betroffen?

Jeder in Deutschland, der eine elektronische Registrierkasse im Einsatz hat.

Wer überprüft die Kassen?

Fehlende Umrüstungen werden nach der Frist von der Steuerverwaltung der jeweiligen Länder beanstandet.

TSE im Überblick

Quelle: enfore

Sollten Sie also noch nicht tätig geworden sein, beschäftigen Sie sich jetzt zeitnah mit der TSE-Umrüstung Ihrer Kasse und vermeiden somit Ärger mit dem Finanzamt.

Ihr Jürgen Schugg

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