Banken-Insolvenz - und mein Bankschließfach?
Wie sicher ist mein Bankschließfach?
Investments in Gold und Silber stehen bei immer mehr Kunden auf der Liste ihres Vorsorge-Pakets. Nun bat ein Kunde um Klärung, welche Auswirkungen eine angenommene Banken-Insolvenz für sein Bankschließfach und die darin eingelegten Werte haben würde.
Liebe Leserinnen und Leser,
ein Bankschließfach empfiehlt sich für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen. Edelmetalle, Schmuck, Bargeld, Versicherungspolice, Familienstammbuch, Testament oder IT-Backup sind übliche Gegenstände im Banktresor.
Turbulenzen
Könnte ein Beben am Finanzmarkt mit der Folge einer Bankeninsolvenz Auswirkungen auf den Inhalt meines Bankschließfachs haben? Müssen hier besondere Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden?
Die Klärung dieser Fragen lässt den einen oder anderen hoffentlich wieder ruhiger schlafen.
Sicherheit für Ihre eingelegten Werte im Bankschließfach.
Der Bankkunde, der ein Schließfach gemietet hat, kann über den Inhalt verfügen, da dieser sein Eigentum ist. Werden im Falle einer Insolvenz die Schalter der betreffenden Bank von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschlossen, kann es zwar sein, dass der Kunde einen Termin zum Öffnen des Schließfachs vereinbaren muss, um seinen Inhalt zu entnehmen. Die eingelegten Werte im Bankschließfach des Kunden bleiben bei einer Banken-Insolvenz auf jeden Fall unangetastet.
Institutssicherung der Sparkasse verhindert Banken-Insolvenz.
Unabhängig davon gilt Folgendes: Im Bedarfsfall trägt bei uns neben der gesetzlichen Einlagensicherung die freiwillige Institutssicherung der Sparkassen dafür Sorge, die Stabilität eines Instituts der Sparkassen-Finanzgruppe wiederherzustellen und verhindert so den sogenannten „Sicherungsfall“. Damit wird eine Insolvenz vorzeitig abgewendet. Einzelheiten können Sie im Einlagensicherungsgesetz oder unter https://www.dsgv.de/sparkassen-finanzgruppe/sicherungssystem.html nachlesen.
Die Sparkasse Allgäu ist dem Sicherungssystem der deutschen Sparkassen angeschlossen. Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut in der Sparkassen-Finanzgruppe zu einer Leistungsstörung gekommen. Kein Kunde hat Einlagen oder Zinsen verloren und noch nie mussten Einleger entschädigt werden.
Ich hoffe, ich konnte mit diesem Artikel zur Klärung offener Fragen beitragen. Hinterlassen Sie mir gerne einen Kommentar.
Ihre Inge Schneider
Qualitätsteam
Sparkasse Allgäu - Inge Schneider
Hallo Herr Kless,23.03.2020
auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten stehen wir, die Sparkasse Allgäu, unseren Kunden in allen Fragen rund um`s Geld zur Verfügung. Wir verweigern keinerlei Leistungen. Bargeschäfte und Serviceleitungen im persönlichen Dialog finden zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie den Serviceberaterinnen und -beratern der Sparkasse Allgäu untereinander auf den großen Filialen statt. Unsere Beraterinnen und Berater stehen telefonisch für Beratungen und Auskünfte zur Verfügung. Dies bedeutet auch: Wer ein Schließfach hat, bekommt auch Zugang zu diesem. Wichtig ist nur, dass Sie sich dazu telefonisch in der entsprechenden Filiale anmelden. Die Erreichbarkeit Ihrer Filiale finden Sie auf unserer Homepage unter www.sparkasse-allgaeu.de/corona. Ansonsten steht Ihnen auch die Telefonfiliale unter 0831-2051-0 zur Verfügung.
Viele Grüße
Inge Schneider
Qualitätsteam
Martin Kless
21.03.2020
Bankschliessfach
meine Bank verwehrt mir meinen Zugang zum Bankschliessfach wegen der Coronakrise. Darf sie das? Hätte sie ihre Kunden nicht kurzfristig darüber informieren müssen, damit diese Gelegenheit haben ihre Wertsachen oder Dokumente zu sichern? Benötige wegen Tod meiner Mutter Vollmacht für andere Bankerledigungen. Unter Umständen geht da viel Geld für mich verloren. Mir erscheint die Maßnahme unverhältnismäßig. Jeder Kassierer eines Supermarktes hat ein höheres Infektionsrisiko (übrigens auch derjenige der zum Einkaufen geht!