Ich habe einen Verrechnungsscheck bekommen - Fristen und mehr
Auch in einer immer digitaler werdenden Welt kann es passieren, dass Sie noch einen Verrechnungsscheck erhalten und einlösen wollen. Sind Schecks überhaupt noch ein gängiges Zahlungsmittel?
Hallo liebe Leserinnen und Leser,
im Zeitalter des Online-Bankings, großer Geldautomatennetze und Kreditkarten sind Schecks weniger im Gebrauch als früher. Verrechnungsschecks sind selten geworden, werden aber immer noch ausgestellt. Für welche Zwecke? Die Gründe sind vielfältig. Schadensregulierungen, Rückerstattungen oder Gutschriften sind die gängigsten Varianten. Was ist zu tun, wenn ich den Scheck in Händen halte? Wann kann ich über das Geld verfügen? Welche Möglichkeiten habe ich als Online-Kunde?
Fragen wie diese erreichen uns immer wieder. Ich habe Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengestellt.
Verrechnungsscheck einlösen – so geht`s
Als Kunde der Sparkasse Allgäu können Sie einen Verrechnungsscheck in den Filialen unseres Geschäftsgebiets einlösen. Füllen Sie dazu einfach das Formular zur Scheckeinreichung aus. Erforderliche Angaben sind Ihre Bankverbindung, das Einreichungsdatum und Ihre Unterschrift. Unsere Sparkassen-Mitarbeiter helfen gern dabei. Der Betrag wird im Anschluss Ihrem Girokonto gutgeschrieben, eine Barauszahlung ist nicht möglich.
ACHTUNG! Lösen Sie einen Verrechnungsscheck zeitnah ein. Für deutsche Schecks beträgt die Vorlagefrist acht Tage, für europäische Schecks 20 Tage, bei anderen Ländern kann die Frist bis zu 70 Tage betragen. Nach Ablauf der Frist sind Banken und Sparkassen nicht mehr dazu verpflichtet, ihn einzulösen – auch wenn sie dies aus Kulanz tun können.
Wann kann ich über mein Geld verfügen?
Die Gutschrift von Schecks erfolgt unter dem Vorbehalt E.v. (Eingang vorbehalten): die Gutschrift ist deswegen stornierbar. Erst mit Eingang des Gegenwertes entsteht die Verpflichtung der Bank dem Einreicher gegenüber, den Scheckbetrag verfügbar zu machen. Eine Sperrfrist soll sicherstellen, dass erst dann über den Scheckgegenwert verfügt werden kann, wenn sicher ist, dass der Scheck von der Bank des Ausstellers auch tatsächlich eingelöst wurde.
Die Sparkasse Allgäu hat mit einer Sperrfrist von fünf Tagen ein Mittelmaß im Einsatz. Für „Inlandsschecks“ wären bis zu 10 Tage und für Auslandsschecks sogar bis zu 20 Tage möglich.
Fazit: Auch wenn der Betrag bereits auf dem Konto gutgeschrieben ist, kann erst nach fünf Buchungstagen darüber verfügt werden.
Hier die Erklärung an einem fiktiven Beispiel:
- Am Montag 19.02.2017 reicht der Kunde auf der Filiale einen Scheck ein. (=Einreichung)
- Am Dienstag 20.02. wird dieser gescannt und gebucht (=Buchungstag / bzw. 1 Tag nach Einreichung)
- Am Donnerstag 22.02. wird der Scheck mit Valuta 22.02. auf dem Konto gutgeschrieben. (2 Geschäftstage nach Buchungstag) Die Valuta - auch Wertstellung genannt - legt das Datum fest, ab dem eine Gutschrift oder Belastung zinswirksam wird.
- Am Dienstag 27.02. endet die E.v. Bewertung. (5 Buchungstage )
Unsere Filialen sind allgäuweit für Sie da
Bei Direktbanken ohne Filialen muss das erforderliche Formular aus dem Internet geladen werden. Hier werden die erforderlichen Daten eingetragen und per Post an die Bank versandt. Kunden von reinen Direktbanken, die sich nur auf Mobile- und Onlinebanking verlassen, stoßen bei der Einreichung von Verrechnungsschecks mitunter an ihre Grenzen. Hier ist die Übergabe von Orginaldokumenten und somit das Einlösen von Schecks nicht möglich. Anders bei den Sparkassen: Kunden der Sparkasse Allgäu profitieren vom dichten Filialnetz in der Region. Für alle Kunden liegt das entsprechende Einlösungsformular in unseren Filialen bereit. D.h. ein geringer Aufwand und eine zeitnahe Erledigung sind gewährleistet.
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Schreiben Sie mir gerne einen Kommentar.
Ich freue mich.
Inge Schneider
Qualitätsteam
Sparkasse Allgäu - Qualitätsteam
Guten Tag,12.01.2023
wenn die Vorlagefrist eines Schecks überschritten ist und dieser danach eingereicht wird, kann dieser mit Gebühr wieder zurückkommen.
Auf Ihr Anliegen habe ich bereits per Mail geantwortet.
Freundliche Grüße
Nicole Albert
Qualitätsteam
Helmut Willuweit
07.01.2023
Herr
Hallo,ichhabe ein paar Fragen zum Scheck.Ich habe zunächst eine Copie des Schecks von einer französischen Bank,das Original befindet sich noch beim Anwalt.Es geht um mehrere Fragen.Bei diesem Scheck gibt es eine Frist von 4 Tagen.In der EU gibt es die Mindestfrist über 8 Tage.Kann der Scheck normal per Einschreiben über DHL oder UPS zu mir gesandt werden,mir wurde gesagt,dann entstehen mir bei der Einreichung an meine Hausbank zusätzliche Steuern /Gebühren.Deshalb sollte der Scheck über einen speziellen Kurierdienst gesendet werde und enthält dann eine Mitteilung an die Bank,welche zusetzliche Steuern verhindert.Der Scheck ist auf meinen Namen ausgestellt(es ist eine größere Summe).Könnte ich den Scheck auf eine andere Person übertragen(natürlich mir bekannte)mir wurde gesagt ,das würde nicht gehen?Bitte Nachricht an meine E-Mail Adresse;
Sparkasse Allgäu - Qualitätsteam
Guten Tag,05.07.2022
wie bereits in dem Artikel beschrieben, erfolgt die Gutschrift von Schecks unter dem Vorbehalt E.v. (Eingang vorbehalten): die Gutschrift ist deswegen stornierbar. Erst mit Eingang des Gegenwertes entsteht die Verpflichtung der Bank dem Einreicher gegenüber, den Scheckbetrag verfügbar zu machen. Die Sparkasse Allgäu hat mit einer Sperrfrist von fünf Tagen ein Mittelmaß im Einsatz. Für „Inlandsschecks“ wären bis zu 10 Tage und für Auslandsschecks sogar bis zu 20 Tage möglich.
Den genauen Ablauf können Sie sich gerne in dem fiktiven Beispiel ansehen.
Freundliche Grüße
Nicole Weht
Qualitätsteam
Gsänger
05.07.2022
Frau
Verrechnung check auf konto gut geschrieben jedoch kann ich nicht darüber verfügen jedoch lastschriften werden eingelöst sowas geht garnicht.Sparkasse Allgäu - Qualitätsteam
Guten Tag,17.02.2022
da uns eine hohe Kundenzufriedenheit sehr wichtig ist, bedauern wir Ihre Enttäuschung über die Vorgehensweise. Bitte teilen Sie uns nähere Details unter "info@sparkasse-allgaeu.de" mit. Wir würden gerne persönlich mit Ihnen über diesen Vorgang sprechen.
Freundliche Grüße
Nicole Weht
Qualitätsteam
golanius
Guten Tag,11.02.2022
ich möchte bitte eine Einschätzung von den Experten hier.
Ich habe um bei der Versteigerung einer Immobilie mitbieten zu könne, einen Scheck in Höhe von ca. 160k Euro als Bundesbankscheck mir ausstellen lassen. Das Geld wurde dabei sofort von meinem Konto abgebucht zzgl. 25 Euro Gebühr und der Scheck (Barscheck) mir ausgehändigt.
Da das Geld von meinem Konto abgebucht wurde, verhält sich das Teil für mich praktisch wie Bargeld, oder nicht? Also wenn er verloren geht oder vernichter wird, ist das Geld weg?
Die Auktion wurde abgesagt.
Ich bringe nach einigen Tagen das Geld zurück zur Sparkasse.
Ein junges arrogantes Mädchen schickt mich zur Kasse, ich solle das dort machen da das ein Barscheck wäre.
Die Kasse schickt mich zurück an den Schalter, das wäre eine Scheckeinreichung.
Ich gehe zurück, von wegen Entschudligung mich umherzuschicken, genervt legt mir die Frau einen Scheckeinreichungs formular vor dass ich ausfüllen soll. Hab ich gemacht und sie reicht mir den Durchschlag.
Ich bitte Sie um einen Stempel oder ähnliches, da der Durchschlag ja keinerlei Nachweis darüber enthält, dass ich den Scheck abgegeben habe. Ich sage noch zu Ihr, den Durchschag kann ich ja ausfüllen ohne einen Scheck abgegeben zu haben.
Sie verweigert den Stempel oder das signieren mit der Auskunft, MAchen wir nicht. Außerdem ist der ja jetzt zur Vrrechnung auf dem Konto, daher ein normaler Verrechnungsscheck.
Sehe ich nicht so. Denn anders als bei einem echten Verrechnungsscheck, hat ja kein Geldfluss stattgefunden mit der Austellung des Schecks. Hier aber schon und wen der Scheck aus welchen Gründen auch immer nicht meinem Konto gutgeschrieben wird, was habe ich dann in der Hand?
Hatte dann keine Lust mehr auf Diskussionen mit dieser arroganten 20 jährigen Schnepfe und bin gegangen.
Soviel Inkompetenz und Ignoranz in einer Hauptfilliale der Sparkasse ist wirklich nicht hinnehmbar.
Heute 2 Arbeitstage später im Übrigen noch immer keine Gutschrift auf meinem Konto
Bitte um Einschätzung ob die Bank sich hier korrekt verhält. Danke
Sparkasse Allgäu - Qualitätsteam
Hallo Frau Taşın,29.11.2021
die Gutschrift des Scheckbetrages auf dem Konto des Einreichers erfolgt grundsätzlich erst unter Vorbehalt der Einlösung des Schecks, was auf dem Kontoauszug durch den Zusatz "E.v." oder "Eingang vorbehalten" angezeigt wird.
Den genauen Ablauf können Sie dem fiktiven Beispiel entnehmen.
Bitte wenden Sie sich für genauere Fragen an Ihren Berater/ Ihre Beraterin.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Nicole Weht
Qualitätsteam
Melike Taşın
23.11.2021
Verrechungsscheck
Ich habe einen Verrechnungsscheck von einem Commerzbank Konto bekommen. Wie lange dauert die Buchung auf mein Konto. Wenn ich heute zur Bank gehe und den scheck vorlege kann ich das geld sofort sehen auf meinem Konto?Sparkasse Allgäu - Inge Schneider
Hallo D.Emmer,21.04.2020
ich rate zu äußerster Vorsicht. Oft sind bei einem Angebot wie diesem der Scheck nicht gedeckt.
Scheckbetrüger machen sich dabei ein übliches Vorgehen der Banken zunutze: Reicht ein Verkäufer einen Verrechnungsscheck ein, wird der Betrag seinem Konto sofort gutgeschrieben. Ist der Scheck gefälscht oder nicht gedeckt, stellt das die Bank erst drei bis fünf Tage später fest und bucht den Betrag automatisch zurück. Hat der Verkäufer in der Zeit die per Scheck „bezahlte“ Ware herausgegeben, ist er beides los: Geld und Ware.
Viele Grüße
Inge Schneider
Qualitätsmanagement
D. Emmer
20.04.2020
Verrechnungsscheck Gutschrift und Gültigkeit
Für ein in Ebay Kleinanzeigen getätigten Verkauf (Ware noch bei mir) erhalte ich einen VR-Scheck (Orderscheck) über € 2600, obwohl die Ware nur € 300 inkl. Kosten beträgt. Die Differenz des Betrages soll ich nach Gutschrift auf mein Konto an den Abholer (Spediteur) aushändigen. Soweit so gut - oder auch nicht.Kann ein derartiger Scheck auch nach Gutschrift und Einlösung auch später noch vom Aussteller zurückgezogen werden ? Spielt hier die Anmerkung bei der Buchung Ev die entscheidende Rolle ?
Sparkasse Allgäu - Inge Schneider
Hallo Herr Jungen,27.12.2019
es gilt die Regelung im Scheckgesetz Artikel 29:
(1) Ein Scheck, der in dem Lande der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.
(2) Ein Scheck, der in einem anderen Land als dem der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen zwanzig Tagen vorgelegt werden, wenn Ausstellungsort und Zahlungsort sich in demselben Erdteil befinden, und binnen siebzig Tagen, wenn Ausstellungsort und Zahlungsort sich in verschiedenen Erdteilen befinden.
(3) Hierbei gelten die in einem Lande Europas ausgestellten und in einem an das Mittelmeer grenzenden Lande zahlbaren Schecks ebenso wie die in einem an das Mittelmeer grenzenden Lande ausgestellten und in einem Lande Europas zahlbaren Schecks als Schecks, die in demselben Erdteil ausgestellt und zahlbar sind.
(4) Die vorstehend erwähnten Fristen beginnen an dem Tag zu laufen, der in dem Scheck als Ausstellungstag angegeben ist.
Viele Grüße
Inge Schneider
Qualitätsmanagement
Peter Jungen
24.12.2019
Scheckgesetz
Zu den genannten Fristen - wo sind diese eigentlich geregelt - fällt mir nur das Scheckgesetz ein:Art 28
(1) Der Scheck ist bei Sicht zahlbar. Jede gegenteilige Angabe gilt als nicht geschrieben.
(2) Ein Scheck, der vor Eintritt des auf ihm angegebenen Ausstellungstags zur Zahlung vorgelegt wird, ist am Tag der Vorlegung zahlbar.
Wenn das zwischenzeitlich nicht geändert wurde, sop ist ein Scheck immer fällig, egal welches Datum eingetragen ist.
Oder sehe ich das falsch?
Sparkasse Allgäu - Inge Schneider
Hallo Helge,04.10.2019
danke für Deine Anfrage.
"E.v." oder "Eingang vorbehalten" bedeutet, dass die Gutschrift des Scheckbetrages auf dem Konto des Einreichers unter dem Vorbehalt der Einlösung erfolgt.
Wenn der Scheck nicht eingelöst wird, ist die Gutschrift unter Vorbehalt durch Rücküberweisung stornierbar.
Viele Grüße
Inge Schneider
Qualitätsmanagement
Helge
Wofür steht "die E.v. Bewertung"?02.10.2019
Sparkasse Allgäu - Inge Schneider
Hallo Gaby,12.10.2018
die Angabe des Überbringers ist grundsätzlich freiwillig. Wichtig ist, dass Sie die, wie es fachlich heißt Indossamentenkette, d.h. die einzelnen Personen, die den Scheck weiterleiten, lückenlos darstellen. Dazu unterschreiben Sie bitte auf der Rückseite des Schecks. Sobald Ihr Freund den Scheck auf sein Konto einreichen möchte unterschreibt er ebenfalls auf der Rückseite.
Zum roten Rand: Dies betrifft nur Orderschecks. Hier bestimmt der Aussteller, wer den Scheck einreichen darf (nur an die Order).
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Ihre Inge Schneider
Qualitätsmanagement
Gaby
12.10.2018
Verrechnungsscheck
Hallo, ich habe einen Verrechnungsscheck erhalten, auf dem nur mein Name angegeben ist, also kein Vermerk an Überbringer. Der Scheck hat aber auch keinen roten Rand. Wenn ich diesen unterschreibe, kann mein Freund den V-Scheck auf seinen Konto gutschreiben lassen??? Ich danke Ihnen lieb für Ihre Antwort und schicke liebe Grüsse.. GabySparkasse Allgäu - Sarah Müller
Hallo Herr Borchert,22.03.2018
die Kosten für die Scheckeinreichung im Privatkundenbereich variieren bei uns je nach Kontomodell. In unserem günstigsten Modell, dem Giro Bronze, kostet die Einreichung pro Scheck 2,00 €. Beim Girokonto Silber und Gold sind die Scheckeinreichungen inklusive.
Viele Grüße
Sarah Müller
Social-Media-Team
Gerd Borchert
22.03.2018
Kostenhöhe?
Leider schreiben Sie nichts über die Höhe der Kosten bei der Einlösung