Kennen Sie schon die Vorteile von öffentlichen Finanzierungsmittel?
In der Welt der Finanzierungen von Unternehmen gibt es viele Möglichkeiten, um geplante Investitionen umzusetzen. Eine davon ist der Einsatz von zinsgünstigen Darlehen der öffentlichen Förderstellen, die häufig auch als öffentliche Finanzierungsmittel oder Förderdarlehen bezeichnet werden. Alles Wissenswertes hierzu lesen Sie in diesem Artikel.
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
eine Kernkompetenz der Sparkasse Allgäu ist das Firmenkundengeschäft. Das in diesem Bereich die Finanzierung von Investitionen zur täglichen Arbeit gehört, wird Sie sicher nicht verwundern. Egal ob als Existenzgründer oder als etablierter Unternehmer – bei jeder Investition ist auch ein wichtiges Kriterium, woher das entsprechende Geld kommt.
Neben dem klassischen Sparkassen-Darlehen gibt es auch Sonderformen, wie z.B. Leasing oder Mietkauf - und unter bestimmten Voraussetzungen die zinsgünstigen Darlehen der Förderstellen. Hierbei sind zu nennen:
In diesem Zusammenhang ist zudem die Regional-Förderung durch die Regierung von Schwaben zu erwähnen. Wer die entsprechenden Rahmenbedingungen mitbringt hat die Möglichkeit einen Zuschuss von bis zu 20 % zu beantragen.
Was sind nun die Vorteile der Förderdarlehen?
Bund und Länder möchten mit interessanten Finanzierungskonditionen die Investitionsbereitschaft der Unternehmen fordern und fördern. Dadurch ist es möglich, bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen, zinsgünstige Darlehen zu erhalten. Je nach Bonität, Laufzeit und Besicherung des Darlehens beginnen die Zinssätze bei 1,00 %.
Zusätzlich können Sie bei bestimmten Investitionen auch Zuschüsse beantragen.
Gerne stellen wir Ihnen unser Know-how bei den öffentlichen Finanzierungsmitteln zu Verfügung. So wurden wir in den letzten Jahren immer wieder von der Bayerischen Landesbank als „Förder-Profi“ ausgezeichnet – was bedeutet, dass wir im jeweiligen Jahr in der Region Schwaben die meisten Darlehensmittel bei den Förderdarlehen ausgereicht haben.
Ein weiterer Aspekt für öffentliche Finanzierungsmittel kann die Übernahme von Risiken durch die Förderstellen oder die Bürgschaftsbank Bayern (BBB) sein. Sind wir von einer Geschäftsidee überzeugt, bei der jedoch zu wenig Eigenkapital oder Besicherungsmöglichkeiten vorliegen, kann dies eine gute Lösung für den Kunden darstellen.
Was ist bei der Beantragung von Förderdarlehen zu beachten?
Sobald Sie sich mit dem Gedanken einer Investition beschäftigen, ist es ratsam, mit Ihrem Firmenkundenberater zu sprechen, um die sogenannte Vorbeginnklausel zu erfüllen. Diese besagt, dass vor der Beantragung keine wesentlichen Verträge (z.B. Kaufvertrag oder Auftrag für die Baufirma) abgeschlossen sein dürfen. Mit Ihrem Firmenkundenberater können Sie die möglichen Förderprogramme besprechen und sich ein entsprechendes Angebot erstellen lassen. Der Antrag wird dann über die Hausbank, zum Beispiel die Sparkasse Allgäu, eingereicht.
Nach Bewilligung durch die Förderstelle erhalten Sie die Darlehensverträge über Ihre Hausbank. Bei Abschluss der Investitionsmaßnahme ist es notwendig, die erfolgreiche Durchführung und den Einsatz der Darlehensmittel zu bestätigen. Der sogenannte Verwendungsnachweis verbleibt bei der Hausbank.
Aktuelle Themen der Förderstellen sind sämtliche Investitionen im Bereich der Innovationen und alles rund um die Energieeinsparung. Egal ob bei Neubau oder Sanierung können Sie besonders geförderte Darlehensmittel erhalten. Sollte das Thema „Abwärme“ für Sie von Bedeutung sein, gibt es auch hier sehr interessante Fördermöglichkeiten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kleinen Einblick in die öffentlichen Finanzierungsmittel geben. Sollten Sie grundsätzliche Fragen hierzu haben, freue ich mich über Ihre Nachricht.
Falls Sie ein konkretes Vorhaben planen, gehen Sie doch einfach auf Ihren Firmenkundenberater zu. Sie sind noch kein Kunde der Sparkasse Allgäu? Dann wird es höchste Zeit, dass wir Sie kennenlernen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Herbst und eine gute Zeit.
Ihr Michael Schall