Wie werden wir Azubis und dual Studierende eigentlich vom Staat und der Sparkasse unterstützt?

25.06.2026
Kategorien: Azubi-Blog, Ausbildung, Duales Studium
Autor: Angelika Hatzenboeller Avatar für Angelika Hatzenboeller

Hallo liebe Leserinnen und Leser,

der Start ins Berufsleben ist eine spannende Zeit, bringt aber auch einige finanzielle Herausforderungen mit sich. Miete, Fahrtkosten, Lernmaterialien oder einfach der Alltag. Schnell merkt man, dass eine Ausbildung oder ein duales Studium nicht nur Zeit, sondern auch Geld kostet.

Zum Glück gibt es in Deutschland viele Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen. Neben staatlichen Förderungen bietet auch die Sparkasse einige hilfreiche Zusatzleistungen an. Welche das genau sind und wie du davon profitieren kannst, erfährst du hier.

Staatliche Förderungen

BAföG

Das BAföG ist wohl die bekannteste staatliche Unterstützung für Studierende (und teilweise auch für Auszubildende). Es ermöglicht dir, unabhängig von der finanziellen Unterstützung deiner Eltern zu studieren.
Das Besondere:

50 % sind ein Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden)

50 % sind ein zinsloses Darlehen
Wie viel du bekommst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. deinem Alter, deinem Einkommen oder dem deiner Eltern. Ausgezahlt wird monatlich.

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/studium/finanzielle-unterstuetzung-studium

Bildungskredit

Zusätzlich zum BAföG kannst du einen Bildungskredit beantragen. Dieser ist zeitlich begrenzt und hat relativ niedrige Zinsen. Der Kredit kann individuell angepasst werden und ist flexibel. Für einen Bildungskredit muss man mindestens 18 Jahre alt sein.  Dieser Kredit ist im Gegensatz zum BAföG unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen und dessen der Eltern.

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/Antrag/Bildungskredit-Hintergrund/bildungskredit-was-bietet_node.html

Kindergeld

Auch nach dem 18. Lebensjahr kann Kindergeld während einer Ausbildung oder eines Studiums bis zum 25. Lebensjahres erhalten werden. Auch spielt hier das Einkommen keine Rolle, es kann sogar nebenbei noch eine weitere kleine Tätigkeit ausgeübt werden, das Kindergeld muss nicht zurückgezahlt werden.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren

Berufsausbildungsbeihilfen (BAB)

Kann beantragt werden, wenn es mit dem Ausbildungsgehalt eng wird, um die Grundversorgung zu sichern. Voraussetzungen dafür sind: Es muss eine anerkannte (duale) Ausbildung sein und man darf nicht mehr bei seinen Eltern wohnen (Grund:  Ausbildungsbetrieb ist zu weit weg). Auch hier wird der Betrag individuell angepasst und das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.  

https://www.azubi.de/beruf/tipps/ueberblick-finanzielle-hilfen

Wohngeld

Ist eine staatliche Förderung welche Menschen in der Ausbildung mit eigenem Haushalt unterstützen soll. Es handelt sich hier um einen Zuschuss, weshalb dieser nicht zurückgezahlt werden muss. Voraussetzungen hierfür sind: Ablehnung von BAB, mindestens 18 Jahre alt und das Einkommen muss unter den Freibeträgen liegen. Das Wohngeld wird individuell angepasst und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

https://www.ausbildung.de/ratgeber/finanzielle-unterstuetzung-ausbildung/wohngeld/

BAföG
BAföG

Wohngeld

Wohngeld
Wohngeld

Unterstützung durch die Sparkasse Allgäu

Fahrkostenzuschuss

Azubis und dual Studierende erhalten bis zu 50€ zusätzlich zum Gehalt (je nach Wohnort) um zu Schulungen, Veranstaltungen und in die Filiale oder Schule zu kommen, um die Bus- und Spritausgaben etwas zu verringern.

Teamtage

Auch werden den Lehrlingen der Sparkasse Allgäu 4 Tage zur Gruppenstärkung bei den Teamtagen bereitgestellt. Hier verbringen die Schüler aus ihrem Lehrjahr vier gemeinsame Tage um sich besser kennenzulernen und die Teambindung zu stärken. Und das Beste, die Sparkasse übernimmt für diese 4 Tage alle Kosten.  

Weihnachtsgeld

Bereits im November erhalten auch die Auszubildenden und Studenten der Sparkasse Allgäu Weihnachtsgeld.

Vermögenswirksame Leistungen VL

Die Sparkasse zahlt ihren Lehrlingen monatlich 40€, damit diese in Bausparverträgen oder in Aktienfonds angelegt werden können. Diese Leistungen können dann jährlich auch staatlich noch weiter gefördert werden.

Prüfungsvorbereitungskurs

Azubis erhalten zusätzlich noch einen Prüfungsvorbereitungskurs mit den Dozenten der eigenen Sparkassenakademie und einen Zugang zu Prüfungs-TV, um sich noch besser auf die Prüfungen vorbereiten zu können.

Notenprämie

Auch gute Leistung werden bei der Sparkasse gern gesehen, deshalb zahlt die Sparkasse eine Notenprämie von bis zu 1000€ an ihre Azubis und dual Studierenden, nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen, um ihre Auszubildenden für Ihre guten Leistungen zu belohnen.

Verwaltungskosten

Für dual Studierende übernimmt die Sparkasse Allgäu die Verwaltungskosten und den Studierendenwerksbeitrag der dualen Hochschule in Baden-Württemberg, um diese finanziell zu entlasten.

Bildungsurlaub

Zusätzlich erhalten dual Studierende Bildungsurlaub zu den regulären Urlaubstagen, um beim Lernen zu unterstützen.  

Unterstützung der Azubis und dualen Studenten durch die Sparkasse Allgäu
Unterstützung Sparkasse Allgäu

Wie du siehst, werden Azubis und dual Studierende auf vielen Wegen finanziell unterstützt, sowohl vom Staat als auch von der Sparkasse. Diese Förderungen helfen dir dabei, dich auf das Wesentliche zu konzentrieren und deine Ausbildung oder dein Studium erfolgreich zu meistern und entspannt in dein Berufsleben zu starten. 

 

Bis bald, eure Angelika 

Für den Artikel wurden KI-generierte Bilder benutzt. 

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