Untersuchung der Staatsanwaltschaft bei der Sparkasse Allgäu steht im Zusammenhang mit der „Parkautomatenaffäre“
, Birgit Pfeifer - UnternehmensentwicklungDie Sparkasse Allgäu erläutert kurz die Hintergründe der aktuellen staatsanwaltschaftlichen Untersuchung in ihren Geschäftsräumen und bestätigt die Anforderung von Daten und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur „Parkautomatenaffäre“. Über diese wurde in den lokalen Medien umfangreich berichtet.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat im Zusammenhang mit dem Verfahren zur sog. „Parkautomatenaffäre“ ihre Untersuchung auf den Finanzdienstleister ausgeweitet.
„Ein nachvollziehbarer Vorgang seitens der Behörden, um zu prüfen, dass wir im Rahmen des Zahlungsverkehrs unseren aufsichtlichen Meldepflichten nachgekommen sind,“ erläutert Vorstandsvorsitzender Tobias Streifinger.
„Durch das Geldwäschegesetz und die Regelungen zur Geldwäscheprävention sind wir verpflichtet, Zahlungsströme - insbesondere höhere Bareinzahlungen - zu überwachen und unterliegen hier gesetzlichen Meldepflichten.“
Das Geldwäschegesetz (GwG) regelt unter anderem den Nachweis der Mittelherkunft ab einem Einzahlungsbetrag von derzeit 10.000 € in bar. Damit soll eine wirksame Prävention der Geldwäsche geschaffen werden. Banken und Sparkassen sind als Wirtschaftsakteure zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Die Verpflichtung zu Verdachtsmeldungen bei Unregelmäßigkeiten ist Teil des GwG.
„Wir haben der Staatsanwaltschaft Augsburg, die am Dienstag, 21.4.2026, bei uns war, selbstverständlich umgehend die geforderten Unterlagen zu den Vorgängen zur Verfügung gestellt. Diese werden nun geprüft,“ so Streifinger, „Ich bitte daher um Verständnis, dass wir zu der laufendenden Untersuchung derzeit keine weiteren Angaben machen können.“
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Birgit Pfeifer