Welche Kosten können auf Mieter umgelegt werden?
Liebe Leserinnen und Leser,
langsam aber sicher macht sich das neue Jahr 2022 bereit.
Mit dem neuen Jahr kommt für den Großteil der Mieter in Deutschland auch eine neue Hausgeldabrechnung. Für viele Mieter aber auch Vermieter stellen sich immer wieder Fragen dazu: Was ist das Hausgeld überhaupt genau? Welche Kosten muss der Vermieter tragen? Was kann auf Mieter umgelegt werden?
In diesem Artikel möchte ich Ihnen eine Übersicht geben, wie aktuell die gesetzlichen Regelungen im privaten Wohnbereich sind.
Doch jetzt erst mal von Anfang an:
Folgende Kosten können laut dieser Verordnung, rein rechtlich, auf den Mieter umlegt werden:
- Grundsteuer
- Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung
- Kosten der Heizungsanlage und Warmwasserversorgungsanlage
- Kosten für den Betrieb eines Personen- oder Lastenaufzuges
- Kosten für die Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Kosten für die Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Kosten der Gartenpflege
- Kosten der Beleuchtung (Außenbeleuchtung und gemeinsam benutzte Gebäudeteile wie Flure, Zugänge, Treppen, Keller, Bodenräume oder Waschküchen)
- Kosten der Schornsteinreinigung
- Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen
- Kosten für den/die Hauswart*in
- Kosten für den Beitrieb der Gemeinschafts-Antennenlage oder Breitbandkabelnetz
- Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege
- sonstige Betriebskosten im Sinne des § 1 der Betriebskostenverordnung
Die ausführliche Erklärung der Punkte finden Sie in der Betriebskostenverordnung.
Weitere sonstige Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung können weiter als umlagefähig vereinbart werden. Hierzu zählen z.B. die Kosten für den Betrieb eines Schwimmbades oder Sauna im Haus, Garagentorwartung, die Wartungskosten für eine Lüftungsanlage, Rauchmelder und Feuerlöscher oder Prüfungen nach der Trinkwasserverordnung.
Nicht umlagefähige Nebenkosten sind zum Beispiel Kosten für die Hausverwaltung, Instandhaltungs- oder Reparaturkosten, die Rücklagenzahlung für das Haus, eine Mietausfallversicherung oder Kosten für den Steuerberater.
Was ist sonst bei der Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter zu beachten?
Das alles hört sich im ersten Moment komplizierter an, als es eigentlich ist. In der Regel weisen die Hausverwaltungen in Ihren Hausgeldabrechnungen bereits den Betrag aus, welcher auf den Mieter umlegbar ist. Somit müssen Sie nur noch die Grundsteuer addieren und dem Mieter diese Daten in verständlicher Form zukommen lassen.
Ich hoffe mit diesem Artikel konnten wir einige Unklarheiten beseitigen.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Mieten oder Vermieten? Dann kontaktieren Sie direkt unsere Spezialisten vor Ort oder stöbern Sie durch unsere weiteren Blog-Artikel zu den Themen „Der Mietservice der Sparkasse Allgäu“, „3 Tipps für Mieter auf Wohnungssuche“ und „Einbauküche in der Mietwohnung - Vor- und Nachteile für Vermieter“.
In diesem Sinn wüsche ich Ihnen einen guten Start in das neue Jahr 2022
Ihre Corinna Kaufmann
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel mit den gesetzlichen Grundlagen erstellt wird, welche im November 2021 gelten.
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