Letzte Chance für das „Effizienzhaus 115“
Liebe Leserinnen und Leser,
in Deutschland ist es für viele Menschen noch eines der Lebensziele mal eine eigene Immobilie zu besitzen. Hat man das erreicht, geht es oftmals um den Werterhalt oder auch Optimierungen am Eigenheim.
Seit vielen Jahren ist die energetische Renovierung sehr beliebt. Das hat natürlich seine Gründe: Man spart Energiekosten, macht sein Eigentum fit für die Zukunft und bekommt dafür noch Förderungen vom Staat. Ganz nebenbei leistet man als Immobilienbesitzer damit zusätzlich noch einen wertvollen Beitrag zur Klimaverbesserung.
Neue staatliche Fördermöglichkeiten ab dem 01.07.2021
Der Bund hat über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (kurz: BEG) die Fördermöglichkeiten der KfW ab 01.07.2021 neu geregelt. Die Neuerungen ab Jahresmitte sind durchweg nochmals eine Verbesserung der bisher schon attraktiven Förderungen.
Entfallen wird aber die Förderung einer Renovierung zum sogenannten Standard „Effizienzhaus 115“. Dieser Standard bedeutet, dass der Jahresprimärenergiebedarf bei 115% des sogenannten Referenzhauses liegt.
Der Jahresprimärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für das Heizen und Lüften sowie für die Warmwasserbereitung verbraucht wird.
Das Referenzhaus, ein Begriff aus der Energieeinsparverordnung, sorgt für Vergleichbarkeit im Energieverbrauch bei Häusern.
Spielen Sie schon länger mit dem Gedanken Ihr Eigentum energetisch zu sanieren?
Dann sollten Sie sich die Frage stellen, inwieweit Sie das neue "Effizienzhaus 100" erreichen können und ansonsten aufgrund der Änderungen noch bis zum 30.06.2021 tätig werden. Die aktuelle Förderung vom Staat heißt für Sie: Einen Tilgungszuschuss von 25% für das KfW-Darlehen. Somit verringert der Staat Ihre Kosten für die förderfähigen Maßnahmen deutlich.
Beispielhaft kann eine energetische Sanierung so aussehen: Bestandsgebäude von Baujahr 1973 sanieren
Ab 01.07.2021 gibt es dann eine Förderung nur noch ab dem „Effizienzhaus 100“. Dies ist mit 27,5% weiterhin sehr attraktiv gestaltet. Bedeutet aber, dass sie (analog dem Effizienzhaus 115) mit Ihrem Jahresprimärenergiebedarf nur noch bei 100% des Referenzhauses liegen dürfen.
Häufig muss man aber bei Bestandsimmobilien die Maßnahmen und Kosten abwägen. Die Neuregelung der Förderung bietet einen willkommenen Anlass um sich konkret mit seinem Eigenheim zu befassen. Aufgrund der Änderungen macht es Sinn, dies nun zeitnah anzupacken, um fundiert entscheiden zu können, welche Förderung besser passt. Wenn es das „Effizienzhaus 115“ werden soll, ist dann Tempo angesagt, um die Förderung noch nutzen zu können.
Zögern Sie nicht – starten Sie mit Ihrem Eigenheim in eine nachhaltige Zukunft!
Wir freuen uns, Sie dabei zu unterstützen.
Ihr Richard Brechter
Grundsätzliche Informationen zum Ablauf beim Förderprogramm finden Sie in einer PDF-Datei zum Download zusammengefasst:
Gutes fürs Klima tun:
Nicht nur beim energieeffizienten Bauen/Wohnen. Gern auch bei der bei der Nachahmung von klimaschützenden Projekten, z.B. beim Moor-/Torfschutz.
Sparkasse Allgäu – Social-Media-Team
25.10.2021
Kommentar von Verena
Der Kommentar von Verena wurde gelöscht, da er nicht unserer Netiquette entspricht. Bitte nutzen Sie die Kommentare nicht als Werbefläche für Webseiten.blog.sparkasse-allgaeu.de/netiquette/